RA Fahlenkamp, 25 Jahre Strafverteidigung in Berlin
Aktuell 03.07.2026: BVerfG: Sexpuppen weiter strafbar, §184l StGB; BGH verschärft §184b StGB – Browser-Cache ist Indiz für Besitzwillen, aber kein Beweis. Zuletzt aktualisiert: 03.07.2026 Was tun bei Vorladung? →

Tätigkeitsschwerpunkt: Verteidigung bei Vorwurf von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 ff, 184 StGB
Wer Hilfe benötigt, ist glücklich, wenn er einen unvoreingenommenen Strafverteidiger findet. Egal um welchen Vorwurf es geht, Sie können mich darauf ansprechen. Sprechen Sie mit mir und machen Sie sich selbst ein Bild! Es ist immer wieder ein gutes Gefühl, neuen Mandanten, die mit großen Sorgen zu mir kommen, zu vermitteln, daß sie bei mir gut aufgehoben sind und alles Erforderliche für sie getan wird. Jochen Fahlenkamp, Rechtsanwalt, Kanzlei für Strafrecht, Leibnizstr.55 (Ecke Kurfürstendamm), 10629 Berlin
Kanzlei für Strafrecht, Berlin, RA Jochen Fahlenkamp, Tel. 030/ 313 29 00
Strafverteidigung vom Profi - Erfahrung macht den Unterschied
25 Jahre Berufserfahrung als Strafverteidiger sprechen für sich. Dankbare Mandanten bestätigen ihre positiven Erfahrungen.
Das Berufsrecht verpflichtet nicht nur den Rechtsanwalt, sondern auch dessen Personal zu absoluter Verschwiegenheit.
Das Ziel der Verteidigertätigkeit im Ermittlungsverfahren ist Schadensbegrenzung für den Mandanten, also wenn möglich Verfahrenseinstellung vor Anklageerhebung.
